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Bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2022 wurden sämtliche Gemeinderatsmitglieder durch den Bürgermeister Ing. Christoph Krutzler angelobt.
Wir gratulieren Vizebürgermeister Eduard Scheumbauer, den Ortsvorstehern DI ( FH) Stefan Posch, Ing. Andreas Posch MSc, Alfred Plank sowie allen weiteren Gemeinderatsmitgliedern.
Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit zum Wohle unserer Gemeinde.

 

Am 21. Oktober 2022 hat der Infoabend über die Gründung von Energiegenosschenschaften stattgefunden. Mehr als 100 Personen haben aufmerksam an der Präsentation teilgenommen und sich rege an der anschließenden Diskussion beteiligt.

Da die Gemeinde Wiesfleck als Vorbild hinsichtlich der Energieeinsparungsmaßnahmen wirken möchte, wird die Straßenbeleuchtungsdauer im gesamten Gemeindegebiet von 24 Uhr auf 23 Uhr reduziert.

Für Fragen oder Anliegen steht Ihnen der Bürgermeister jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Da der Vorplatz beim ehemaligen Bankgebäude in Wiesfleck bereits in die Jahre gekommen war, wurde dieser neu bepflanzt. Zusätzlich wurde eine Begrüßungstafel, welche unser Gemeindegebiet repräsentiert, aufgestellt. Somit erstrahlt unsere Dorfmitte wieder im neuen Glanz.
Ein großes Dankeschön gilt der Forstbaumschule Zapfel für die Bepflanzung und unseren Bauhofmitarbeitern.

Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe

Der Energiekostenzuschuss der Bundesregierung soll die erhöhten Preise bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Benzin und Diesel) für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine abfedern. Als energieintensiv gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3% des Produktionswertes belaufen. Für kleinere Unternehmen, mit einem Jahresumsatz bis 700.000 Euro, entfällt die 3%-Grenze. Des Weiteren müssen geförderte Unternehmen bis 31.03.2023 Energiesparmaßnahmen bei der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich setzen.

Der Förderzeitraum umfasst die Zeit von 1. Februar bis 30. September 2022. Gefördert wird die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30%. Die Förderhöhe orientiert sich am Verbrauch 2022 bzw. an einer Hochrechnung der Daten aus 2021 und beträgt pro Unternehmen mind. 2.000 Euro und max. 400.000 Euro.

Bei dem Energiekostenzuschuss ist die entsprechende Richtlinie jedoch noch abzuwarten, ob diese in der oben beschriebenen Form umgesetzt wird. Die Registrierung für die Förderung ist ab Ende Oktober/Mitte November möglich und der Antrag soll ab Mitte November gestellt werden können.