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Osterfeuer - Informationen

Grundsätzlich gilt im Burgenland nach dem Bundesluftreinhaltegesetz ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für biogene Materialien. Mit der Verbrennungsverbots-Ausnahmeverordnung - Bgld. VVAV wurden im Burgenland ua. für Brauchtumsveranstaltungen Ausnahmen geschaffen.

Bei Osterfeuern muss beachtet werden, dass diese grundsätzlich in den Nächten von Karfreitag auf Ostersamstag sowie Ostersamstag auf -sonntag und Ostersonntag auf -montag abgebrannt werden dürfen (auch möglich am Wochenende davor oder danach).

Dabei sollten ausschließlich biogene und sehr trockene Materialien verwendet werden, damit ein sauberes Abbrennen gewährleistet ist. Besonders darf ich darauf hinweisen, dass keinerlei Abfall als Osterfeuer verbrannt werden darf!