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Schulstartgeld

Es besteht die Möglichkeit, beim Amt der Bgld. Landesregierung (Abteilung 7 - Referat Familie) ein Schulstartgeld  in der einmaligen Auszahlung von 100,-- Euro zu beantragen. Die Gewährung erfolgt unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens und die Antragstellung kann nur einmal pro Schulkind erfolgen. Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben und erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen.

Nähre Infos und das Antragsformular gibt es unter:

https://www.burgenland.at/buerger-service/buergerservice/familie/schulstartgeld/