Auch AT-Alert kommt beim Zivilschutzprobealarm zum Einsatz!
Im Rahmen dieses Zivilschutz-Probealarmes, soll auch das Bevölkerungswarnsystem AT-Alert getestet werden. AT-Alert ist als Ergänzung zu den Sirenen zu sehen und soll dieses bewährte Warnsystem nicht ersetzen. Ziel dieses neuen zusätzlichen Warnkanals ist es, im Anlassfall möglichst viele betroffene Menschen direkt über Ihr Mobiltelefon zu erreichen.
Workshop "Digitaler Komfort: Amtswege stressfrei online erledigen"
1. Einführung in digitale Ämter - 16.01.2026
2. Sicher im Netz - 23.01.2026
3. Effizient und bequem - 30.01.2026
4. Digitale Dienste für Gesundheit und Soziales - 06.02.2026
Die Gemeinde Wiesfleck setzt sich intensiv mit der Frage auseinander, wie wir unsere Gemeinde noch familien- und kinderfreundlicher gestalten können.
Der Gemeinderat hat auch einstimmig beschlossen, am Projekt „familienfreundlichegemeinde“ teilzunehmen.
Es werden gemeinsam mit der Bevölkerung Ideen und Vorschläge für alle Generationen gesammelt – von Familien mit Kleinkindern bis hin zu Senior:innen. Es wurde eine Projektgruppe gebildet, die sich in diversen Arbeitstreffen mit verschiedenen Ansätzen beschäftigt.
Aus den gesammelten Ideen entstehen anschließend konkrete Maßnahmen, die der Gemeinderat beschließen soll. Ziel ist es, das staatliche Zertifikat „familienfreundlichegemeinde“ sowie das UNICEF-Zertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde“ zu erhalten.
Die Gemeinde lädt daher die gesamte Bevölkerung ein, Vorschläge einzubringen, wie wir die Gemeinde Wiesfleck noch familien- und kinderfreundlicher gestalten können.
Als Projektleiterin und Audit-Beauftragte wurde Amtsleiterin Tina Krutzler benannt. Ihre Ideen können Sie gerne an das Gemeindeamt richten - die Mitarbeiterinnen im Gemeindeamt helfen gerne weiter.
Aufgrund einer leichten Verkeimung darf das Trinkwasser im Ortsteil Wiesfleck ab sofort und bis auf Widerruf nur in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Bitte kochen Sie das Wasser vor dem Trinken, Zubereiten von Speisen, Zubereiten von Getränken (z. B. Tee, Kaffee) sowie vor der Verwendung zum Zähneputzen oder zur Reinigung von Lebensmitteln (z. B. Salat, Obst, Gemüse) mindestens drei Minuten sprudelnd ab.
Für andere Zwecke wie Händewaschen, Duschen oder Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Abkochen genutzt werden.
Wir informieren umgehend, sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
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